Terrassendächer
Die Landesbauordnung sieht vor, dass Terrassendächer bis zu einer Größe von 3 Metern in der Tiefe und 10 Metern in der Breite, bzw. bis zu einer Gesamtfläche von 30 m² baugenehmigungsfrei sind.
Terrassendach offen
Als ein offenes Terrassendach bezeichnet man alles das, was nur mit einem teilweisen seitlichen oder allseitigem Windschutz aus Elementen, die nicht wind- und schlagregendicht ausgeführt wurden (z.B. mit Ganzglasanlagen)
Terrassendach geschlossen
Ein geschlossenes Terrassendach, fällt unter die Kategorie „ungedämmt“.
Das Terrassendach ist zu allen Seiten mit Elementen (z.B. Fenster, Schiebetüren etc.) geschlossen, erfüllt jedoch keine vollständige Dämmung. Somit kann sich bei bestimmten Witterungsbedingungen, Kondensat bilden.